Online-Banking    Newsletter    Filialen    Impressum    AGB    Datenschutz    Kontakt    Sitemap
Suche:
Das Depot mit Beratung für nur 2,75 Euro im Monat: Sparkassen-ComfortDepot
Das Depot mit Beratung für nur 2,75 Euro im Monat. Jetzt informieren!
Sie befinden sich hier: Startseite > Privatkunden > Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer kommt...

Am 06. Juli 2007 hat der Bundesrat die neue Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte beschlossen. Sie tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2009 in Kraft.

Wie sich die neue Regelung auswirkt und welche Chancen sie für Sie persönlich bietet, zeigen wir Ihnen gerne.

Die Zeit läuft:
Lassen Sie sich jetzt zur Abgeltungsteuer beraten!

Was ändert sich ab dem 01.01.2009?

Die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne wird zum 1. Januar 2009 eingeführt. Alle laufenden Erträge und realisierte Vermögenszuwächse aus Kapitalanlagen werden danach mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert.

Bislang wurden Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen nur besteuert, wenn die Veräußerung binnen eines Jahres nach der Anschaffung erfolgt ist. Im Zuge der Abgeltungsteuer wird diese Jahresfrist abgeschafft. Gelten wird diese Regelung allerdings nur für Neufälle. D. h. Aktien oder sonstige Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft werden, bleiben auch weiterhin außerhalb der Jahresfrist steuerfrei. Für Zertifikate gilt eine Sonderregelung.

Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden und andere Gewinnausschüttungen wird abgeschafft. Die Anleger werden mittelbar durch die deutliche Absenkung der Unternehmensteuern für Kapitalgesellschaften entlastet. In den meisten Fällen sinkt daher die steuerliche Gesamtbelastung aus Unternehmen- und Einkommensteuer.

Der Sparerfreibetrag wird erhalten bleiben und mit dem Werbungskostenpauschbetrag zusammengelegt. Es werden dann 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete steuerfrei sein. Damit werden viele Kleinsparer weiterhin keine Steuer auf Kapitaleinkünfte zahlen.

Bei denjenigen, die trotz niedriger Gesamteinkommen über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, hilft die Veranlagungsoption. Die Steuerpflichtigen werden zu ihren Gunsten die Möglichkeit haben, statt der pauschalen Abgeltungsteuer eine Veranlagung mit dem persönlichen Steuersatz zu wählen.

Nutzen Sie die professionelle Hilfe der Sparkasse Hanau und besprechen Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Berater in einem persönlichen Gespräch die strategischen Möglichkeiten. Wir freuen uns auf  Sie!

Ihre Rufnummer
Rufen Sie mich sofort* oder in
Std. Min. an.

* Falls Sie per Modem online sind und keine weitere Telefonleitung zur Verfügung haben, wählen Sie bitte eine spätere Anrufzeit. Gerne rufen wir Sie auch auf Ihrem Mobiltelefon zurück.